Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Ursula Thoenemann Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte außergerichtlich sowie gerichtlich in allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Abmahnungen, Kündigungen (betriebliche, personenbedingte, verhaltensbedingte und außerordentliche Kündigung), Verhandlungsführung bzgl. Abfindungszahlungen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Die Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sowie Tantiemen, Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Bonusansprüchen
  • Die Beratung und Vertretung bezüglich Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Diskriminierung
  • Erstellung, Kontrolle und Überarbeitungen von Arbeits- und Zwischenzeugnissen
  • Ein- und Umgruppierung
  • Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Zudem gestaltet, überarbeitet und überprüft Frau Thoenemann sämtliche Vertragsgestaltungen, insbesondere:

  • Arbeitsverträge (unbefristete und befristete Arbeitsverträge, Teilzeitarbeitsverträge, Arbeitsverträge für geringfügige Beschäftigte)
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Geschäftsführerdienstverträge

Immobilienrecht

Ein Schwerpunkt unserer täglichen Praxis liegt im Immobilienrecht. Hierzu zählt prinzipiell alles, was mit Grundstücken und Gebäuden zu tun hat, wie etwa dem Kauf und Verkauf eines Wohnhauses oder einer Wohnung oder eines gewerblich genutzten Grundstücks. Aber auch die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum oder die Teilung und Abschreibung von Teilflächen eines Grundstücks gehören ins Feld des Immobilienrechts. Außerdem die Begründung und der Verkauf von Erbbaurechten oder auch die Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden, Wegerechten, Wohnrechten und Nießbrauch.

Baurecht

Wir verfügen über eine hervorragende Expertise im Bereich des privaten Baurechts- und Architektenrechts. Schwerpunktmäßig sind: Die begleitende Beratung von Bauvorhaben. Die Beratung und Gestaltung von Bauverträgen (VOB + BGB) für private Bauherren sowie gewerbliche Baufirmen (Auftraggeber und Auftragnehmer Vertrags- und Nachtragsmanagement. Die Geltendmachung von Mängeln im Zusammenhang mit den Bauvorhaben, Bauablaufstörungen jeder Art. Die Führung von Bauprozessen vor Gerichten sowie vor privaten Schiedsgerichten. Die Durchsetzung der Abwehr von Werklohnansprüchen für Auftragnehmer oder Subunternehmer. Haftungsfragen und Schadensabwicklung Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatzansprüchen in Verbindung mit Architektenverträgen.

Mietrecht

Im Mietrecht bieten wir Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Wohnbaugesellschaften eine umfassende wohnraum- und gewerbemietrechtliche Beratung — von der Vertragsanbahnung bis hin zur Beendigung eines Mietverhältnisses oder Streit mit Mietern oder Vermietern. Oft lassen sich Auseinandersetzungen durch eine anwaltliche Beratung sogar bereits im Vorfeld vermeiden.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:

  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen (etwa Mietrückständen/ Eigenbedarf)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen betreffend Mangelbeseitigung (etwa Schimmel), Mietminderung und Kaution
  • Beratung bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung, Wohnungsübergabeverfahren, Schönheitsreparaturen
  • Beratung bei der Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen

Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts stehen wir Hausverwaltungen und Eigentümern bei sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts zur Seite.

Hier sind unsere Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern bei der Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung von Eigentümerversammlungen sowie bei der Durchsetzung von gegenseitigen Ansprüchen
  • Anfechtung und Abwehr der Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Beratung bei Fragen zu Wohngeld, Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Instandhaltung, Instandsetzung und Sondernutzungsrechten
  • Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen sowie Verwalterverträgen

Erbrecht

Ein großes Tätigkeitsfeld des Notars liegt im Erbrecht. Er berät in Testamentsfragen, gestaltet Testamente und Erbverträge und unterstützt bei unterschiedlichsten Rechtsfragen, sobald ein Erbfall eingetreten ist, zum Beispiel indem er Erbscheinsanträge stellt und in Auseinandersetzungen vermittelt. Auch wenn unsere Gesellschaft diese Themen oft verdrängt – die Erbfolge sollten Sie nicht dem Zufall überlassen, sondern sich frühzeitig um Ihre Angelegenheiten kümmern. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge, die häufig zu unerwünschten Konsequenzen führt. Hinterlässt etwa der verstorbene Ehegatte Kinder, so kann der überlebende Ehegatte nur mit deren Einvernehmen über das gemeinsame Vermögen verfügen. Sind die Kinder noch minderjährig, bedarf zudem der Mitwirkung des Familiengerichts. Sind die Ehegatten hingegen kinderlos, erben neben dem überlebenden Ehegatten auch die Eltern des Erblassers oder dessen Geschwister. Um hier böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man die Erbfolge durch ein rechtzeitig erstelltes Testament selbst regeln. Im Erbrecht gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, zu denen Sie ein Notar fachkundig beraten kann.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Vorbereitung, Beurkundung und Durchführung der verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist ebenfalls Angelegenheit des Notars. Wenn Sie etwa ein Unternehmen gründen, veräußern oder übertragen möchten, hilft der Notar bei der rechtlichen Abwicklung. Wir begleiten Sie zum Beispiel durch Gesellschafterversammlungen der GmbH, protokollieren Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und beurkunden die Umwandlung von Gesellschaften. Insbesondere bei all diesen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten profitieren unsere Klienten von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit dem Registergericht.

Familienrecht

Auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts ist ebenfalls ein Notar zuständig. Sei es, um den Abschluss eines Ehevertrages oder einer nichtehelichen Partnerschaft zu regeln, die Rechtsfolgen einer Scheidung zu vereinbaren oder eine Adoption abzuwickeln — angesichts der weitreichenden Folgen solcher Erklärungen ist eine notarielle Form hier vorgesehen und sinnvoll.

Verkehrsrecht

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht umfassen im Besonderen:

  • Die Vertretung in Schadensersatzprozessen gegen den Versicherer des Unfallverursachers
  • Die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach dem Verkehrsunfall
  • Die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
  • Die Beratung bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug