Notar

Ein Notar ergänzt die Arbeit eines Rechtsanwaltes, indem er seinen Auftraggebern hilft, die Rechtsbeziehung zwischen ihm und seinem Rechtspartner fair und ausgewogen zu gestalten. Er fungiert als unparteiischer Berater zwischen den Parteien, insbesondere in komplexen Rechtsangelegenheiten, weist auf mögliche Risiken hin und stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Seiner Beratungsfunktion kommt der Notar auch insofern nach, als dass er bei besonders bedeutsamen Entscheidungen, wie z. B. einem Hauskauf oder dem Abschluss eines Ehe- oder Erbvertrages vor übereiltem Handeln schützt. Als Träger eines öffentlichen Amtes repräsentiert ein Notar außerdem den Staat und ist somit in der Lage Urkunden auszustellen und zu beglaubigen, die auch noch nach Jahrzehnten die Richtigkeit der getroffenen Vereinbarung und die Identität der Beteiligten nachweist. Konkret steht der Notar seinen Auftraggebern in fast allen Rechtsgebieten kompetent zur Seite. So etwa im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht, in Vorsorge und Betreuung sowie in Beurkundungen aller Art, zum Beispiel eidesstattlichen Versicherungen, Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen, Versteigerungen und Verlosungen und Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften. Beurkundungen im Notariat Vater und Junghänel können sowohl in deutscher als auch englischer Sprache vorgenommen werden.